Angemessenheit und Wirksamkeit der Internen Revision nach DIIR Revisionsstandard Nr. 3

Mit der gemeinsamen Veröffentlichung des DIIR Revisionsstandard Nr. 3 sowie des IDW PS 983 wurden von Deutschen Institut für Interne Revision (DIIR) einheitliche Standards für die Prüfung von Internen Revisionssystemen erarbeitet. Beide enthalten nahezu deckungsgleiche 82 Vorgaben zur Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit von Internen Revisionssystemen.

Die Vorgaben beinhalten 6 Mindestkriterien, die bei einer Nichtbeachtung zu einem Versagen der Wirksamkeit eines Internen Revisionssystems (IRS) führen kann. Als zentrales Kriterium ist u.a. die Neutralität, Unabhängigkeit von anderen Funktionen sowie ein uneingeschränktes Informationsrecht aufgeführt. 

Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute haben nach den Vorgaben der MaRisk BT 2.3. Tz. 3 "Die Prüfungsplanung, -methoden und -Qualität  regelmäßig und anlassbezogen auf Angemessenheit zu überprüfen und weiterzuentwickeln". 

nd

Zurück