Konsultation: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Konsultation: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 15.03.2018 einen neuen Auslegungs- und Anwendungshinweis zum Geldwäschegesetz veröffentlicht.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise bezieht sich auf das Gesetz über das Aufspüren von geldwäscherele-vanten Tatbeständen und gelten für alle Verpflichteten nach § 50 KWG. Diese enthalten insgesamt folgende vier Themenfelder:

1. Adressaten der geldwäscherechtlichen Pflichten unter Aufsicht der BaFin

2. Risikomanagement: Risikoanalyse und Interne Sicherungsmaßnahmen

3. Kundensorgfaltspflichten

4. Sonstige Pflichten

Zurück