Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision
Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) hat mit dem DIIR Revisionsstandard Nr. 2 Grundsätze für die Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) durch die Interne Revision im November 2018 konkretisiert.
Dieser Standard ermöglicht die Prüfung des Risikomanagementsystems und konkretisiert die Anforderungen an § 91 Abs. 2 AktG.
Mit der Ermittlung des Reifegrads auf Grundlage des DIIR Revisionsstandards Nr. 2 erhält auch die Geschäftsleitung eine umfassenden Überblick, um Ableitungen auch im Hinblick auf § 93 Abs. 1 AktG bzw. § 43 GmbHG treffen zu können.