Qualitätsmanagement in der Internen Revision nach MaRisk

Nach dem Wortlaut der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) haben Banken- und Finanz-dienstleistungsinstitute nach BT 2.3. Tz. 3 (BaFin 2017) unter anderem die Prüfungsplanung, Prüfungsmethoden und Prüfungsqualität regelmäßig und anlassbezogen auf Angemessenheit zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Anforderungen an eine effektive Interne Revision ergeben sich unter anderem aus der „ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation“ eines Instituts (§25a KWG) sowie aus den Überwachungsaufgaben eines Aufsichtsrats. Um den Anforderungen gerecht zu werden, kann sich der Leiter der Internen Revision

  • eines Self Assessments,
  • eines Self Assessments mit externer Validierung oder
  • eines Quality Assessments 

nach den Anforderungen des DIIR Revisionsstandard Nr. 3 (DIIR 2017) bedienen.

Literaturverzeichnis:

Literaturverzeichnis:
BaFin (2017):Anlage 1: Erläuterungen zu den MaRisk in der Fassung vom 27.10.2017. S. 72.
DIIR (2017): DIIR Revisionsstandard Nr. 3. Prüfung von Internen Revisionssystemen. April 2017.
Schmidt, Christoph (2018): Qualitätsmanagement in der Internen Revision. Link

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