Förderung einer angemessenen Risikokultur

Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ab Oktober 2018 rückt eine angemessene Risikokultur als Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation in den Fokus der Institut und wird auch "eine Sache der Aufsicht sein".

Daher gilt es für Vorstände von Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute bereits heute die Risikokultur zu fördern. In diesem Zusammenhang ist jedoch das Thema schwierig zu greifen.

Die Autoren Dr. Christoph Schmidt und Prof Dr. Svend Reuse haben hierzu ein Quantifizierungsmodell entwickelt, was es erlaubt, eine Messung der Angemessenheit einer institutsspezifischen Risikokultur durchzuführen, um eine kontinuierliche Verbesserung zu erreichen. Die Analyse umfasst dabei die Quantifizierung der Leistungskultur, der Anreizsysteme, der Verantwortlichkeit und der Kommunikation. 

 

 

 

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