Risikomanagement

Risikomanagement schafft Transparenz über die betriebliche Risikolage in einem Unternehmen und ermöglicht ein ausgewogenes Chancen- und Risikenverhältnis.

Die Ausgestaltung ergibt sich aus § 91 Abs. 2 AktG sowie § 43 GmbHG. Schwerpunkt unserer Beratung liegt dabei im Aufbau eines wirskamen Risikomanagements. Dies umfasst die Risikoinventur von strategischen und operativen Risiken, die Bewertung von Risiken und Ableitung von Handlungsmaßnahmen.

Wir helfen Ihnen  die jeweiligen Prozesse und Methoden der einzelnen Risikofunktionen zu definieren und zu gestalten.